Wer bezahlt Lerntherapie?
Leider gibt es nur wenige
Finanzierungs-Hilfen für Lerntherapie. Deshalb muss sie meistens
privat bezahlt werden. Für Kinder aus finanzschwachen Familien
gibt es 3 Möglichkeiten:
1. Übernahme der kompletten Kosten der Lerntherapie durch den
Landkreis, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. Bitte fragen
Sie bei der zuständigen Sachbearbeiterin nach.
2. Erteilung eines Bildungsgutscheins für Lernförderung durch
den Landkreis. Die Kosten werden dadurch nicht vollständig gedeckt,
es bleibt also noch ein privat zu zahlender Betrag. Für
die Antragstellung benötigen Sie eine schriftliche Bescheinigung
der Lehrerin bzw. des Lehrers Ihres Kindes, dass die Lernförderung
notwendig ist. Nach Ihrem Antrag entscheidet der Landkreis, ob und in
welchem Umfang dafür Gelder bewilligt werden.
3. Übernahme der kompletten
Kosten der Lerntherapie durch das Jugendamt. Bitte informieren Sie sich
beim Landkreis, ob Ihr Kind die Voraussetzungen erfüllt.
Was kostet Lerntherapie
für Privatzahler?
Lerntherapie ist wesentlich
aufwändiger als Nachhilfe-Unterricht. Neben ausführlichen
Vor- und Nachbereitungen für jede einzelne Therapiestunde fallen
umfangreiche Arbeitszeiten für die Dokumentation, die Diagnostik
und die dazu gehörige Auswertung an. Um mit jedem Kind individuell
arbeiten zu können, halte ich viele verschiedene Materialien bereit
und kaufe bei Bedarf weitere dazu. Außerdem sind Gespräche
mit den Eltern und ggf. weiteren beteiligten Personen inklusive, damit
die Förderung optimal greifen kann. Um die Kosten dennoch überschaubar
zu halten, habe ich mich für eine feste Monatsrate entschieden,
die durchgehend auch während der Ferien (Ausnahme: der Monat mit
dem größten Anteil an Sommerferien) bis zur Beendigung der
Lerntherapie bezahlt wird. Der Regelsatz für 1 mal wöchentlich
45 Minuten Lerntherapie beträgt 129,- € pro Monat. Weitere
Preise teile ich Ihnen gern auf Anfrage mit.
Steuerliche Absetzbarkeit
Für Selbstzahler sind die Kosten für Lerntherapie in bestimmten
Fällen steuerlich als außergewöhnliche Belastungen absetzbar.
Dazu benötigen sie von Ihrem Arzt eine Bescheinigung mit medizinischer
Diagnose (z.B. Legasthenie) und Lerntherapie als Indikation.