Wer bezahlt Lerntherapie?

Leider gibt es nur wenige Finanzierungs-Hilfen für Lerntherapie. Deshalb muss sie meistens privat bezahlt werden. Für Kinder aus finanzschwachen Familien gibt es 3 Möglichkeiten:

1. Übernahme der kompletten Kosten der Lerntherapie durch den Landkreis, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. Bitte fragen Sie bei der zuständigen Sachbearbeiterin nach.

2. Erteilung eines Bildungsgutscheins für Lernförderung durch den Landkreis. Die Kosten werden dadurch nicht vollständig gedeckt, es bleibt also noch ein privat zu zahlender Betrag. Für die Antragstellung benötigen Sie eine schriftliche Bescheinigung der Lehrerin bzw. des Lehrers Ihres Kindes, dass die Lernförderung notwendig ist. Nach Ihrem Antrag entscheidet der Landkreis, ob und in welchem Umfang dafür Gelder bewilligt werden.

3. Übernahme der kompletten Kosten der Lerntherapie durch das Jugendamt. Bitte informieren Sie sich beim Landkreis, ob Ihr Kind die Voraussetzungen erfüllt.

Was kostet Lerntherapie für Privatzahler?

Lerntherapie ist wesentlich aufwändiger als Nachhilfe-Unterricht. Neben ausführlichen Vor- und Nachbereitungen für jede einzelne Therapiestunde fallen umfangreiche Arbeitszeiten für die Dokumentation, die Diagnostik und die dazu gehörige Auswertung an. Um mit jedem Kind individuell arbeiten zu können, halte ich viele verschiedene Materialien bereit und kaufe bei Bedarf weitere dazu. Außerdem sind Gespräche mit den Eltern und ggf. weiteren beteiligten Personen inklusive, damit die Förderung optimal greifen kann. Um die Kosten dennoch überschaubar zu halten, habe ich mich für eine feste Monatsrate entschieden, die durchgehend auch während der Ferien (Ausnahme: der Monat mit dem größten Anteil an Sommerferien) bis zur Beendigung der Lerntherapie bezahlt wird. Der Regelsatz für 1 mal wöchentlich 45 Minuten Lerntherapie beträgt 129,- € pro Monat. Weitere Preise teile ich Ihnen gern auf Anfrage mit.

Steuerliche Absetzbarkeit

Für Selbstzahler sind die Kosten für Lerntherapie in bestimmten Fällen steuerlich als außergewöhnliche Belastungen absetzbar. Dazu benötigen sie von Ihrem Arzt eine Bescheinigung mit medizinischer Diagnose (z.B. Legasthenie) und Lerntherapie als Indikation.